icon_T Fahrerlaubnis Klasse T

Daten

Fahrerlaubnis für:
  • Zugmaschinen, mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Eingeschlossene Klassen:
  • AM, L
Voraussetzungen:
  • Mindestalter:
    • 16 Jahre für eine Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
    • 18 Jahre für eine Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (bei Erst-Erwerb einer Klasse)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  • 12 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  •   6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff

Praxis Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“

  • Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von
    Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorie Unterricht
    maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert

Wenn Du im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis-Klasse bist:

  • Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorie Unterricht
    maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 6
Praxis Prüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    1 Grundfahraufgabe und 30 Minuten Prüfungsfahrt
    • Prüfungsdauer: insgesamt 70 Minuten

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
  • Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Frühester Ausbildungsbeginn:
  • Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
  • Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
  • Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
    Kroatisch / Spanisch / Türkisch.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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