Fahrerlaubnis Klassen für Land- und Forstmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Zugmaschinen die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
- max. 40 km/h bbH
- mit Anhänger darf nur mit 25 km/h gefahren werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
- Stapler und andere Flurförderzeuge (nur mit gleichzeitigem Besitz eines „Stapler-Scheins“)
- max. 25 km/h bbH
- auch mit Anhänger
Wie alt muss ich sein?
- mindestens 16 Jahre
Benötige ich eine andere Fahrerlaubnis?
- Nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Zugmaschinen die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
- max. 60 km/h bbH auch mit Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
- max. 40 km/h bbH auch mit Anhänger
- Fahrzeuge der Land- & Forstmaschinen Klasse L
- Fahrzeuge der Zweirad Klasse AM
Wie alt muss ich sein?
- mindestens 16 Jahre für max. 40 km/h bbH
- mindestens 18 Jahre für max. 60 km/h bbH
Benötige ich eine andere Fahrerlaubnis?
- Nein